Umfassende Unterstützung mit Leidenschaft und Fachexpertise
Im Rahmen der Prozessführung vertritt er die Interessen seiner Mandanten engagiert und mit der notwendigen Härte vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht.
Arbeitsrecht als Ordnungsrecht gibt den Rahmen für sich verändernde Unternehmensprozesse vor – so ist beispielsweise die Digitalisierung des Unternehmens ohne die Einbindung des Betriebsrats oder des Personalrats nicht umzusetzen.
Auch Veränderungen in Folge von Anpassungen des Unternehmens an wirtschaftliche Verwerfungen erfordern schnellen und jederzeit verfügbaren arbeitsrechtlichen Rat. Das zeigt seit März 2020 die Corona-Krise in ganz besonderem Maße – begonnen mit der Kurzarbeit, gefolgt von ersten Entlassungen bis hin zur Restrukturierung und Massenentlassung.
Aber auch im nationalen und internationalen Unternehmensalltag ist das Arbeitsrecht gefordert, wenn es um die Veränderung von Arbeitsverträgen, der Entsendung ins Home-Office oder der Umsetzung neuer Arbeitszeitmodelle geht.
Zu Mandanten der Kanzlei im Technologiepark im Arbeitsrecht gehören mittelständische Unternehmen, Führungskräfte, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen.
Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung und bei der Beendigung, insbesondere Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen
Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
Begleitung von Transaktionen
Beratung bei Betriebsübergängen, Betriebsänderungen, Reorganisationen und Rationalisierungen
Prozessführung, insbesondere von Kündigungsschutzverfahren