WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Nicht nur „Weiße-Kragen-Kriminalität“

WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Rechtsanwalt Peter Suminski berät, vertritt und verteidigt seit Jahren Unternehmensinhaber, Geschäftsführer sowie leitende Führungskräfte bei Ermittlungen des Zolls, des Finanzamtes und der Staatsanwaltschaft, die im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen.

Das Leistungsspektrum umfasst sowohl die präventive Beratung als auch die Begleitung durch alle Phasen eines Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Das Wirtschaftsleben gerät zunehmend in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.

Strafrechtliche Vorwürfe und strafprozessuale Ermittlungen stellen für die betroffenen Unternehmen und Verantwortlichen eine schwere Belastung dar. Für Unternehmen sowie ihre Geschäftsführer und Führungskräfte gilt es daher, eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, die nicht nur die klassischen Felder der Betrugs-, Untreue- und Steuerdelikte, sondern auch das Nebenstrafrecht sowie außerstrafrechtliche Normen betreffen.

Bei der präventiven Beratung liegt unser Schwerpunkt vor allem darin, strafrechtliche Risiken für das Unternehmen und dessen Verantwortliche durch rechtzeitige und angemessene Vorbeugemaßnahmen zu vermeiden. Darüber hinaus helfen wir präventiv ein geeignetes Risikomanagement- und Compliance-System für das jeweilige Unternehmen zu entwickeln und zu implementieren. Zeigen sich Anhaltspunkte für rechtswidriges und möglicherweise strafrechtlich relevantes Verhalten im Unternehmen, beraten wir bei den erforderlichen internen Ermittlungen und vertreten die Unternehmensinteressen innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens.

Als strafrechtlicher Unternehmensanwalt begleitet Rechtsanwalt Peter Suminski das Unternehmen bei Durchsuchungsmaßnahmen, koordiniert eine effektive Verteidigung, unterstützt bei der Kommunikation nach innen und außen und schützt das Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden, insbesondere bei strafprozessualen Maßnahmen der Einziehung. 

Soweit das Unternehmen Geschädigte ist, berät und vertritt Rechtsanwalt Peter Suminski dieses bei der strafrechtlichen Verfolgung der Rechtsverletzungen, etwa durch Erstattung von Strafanzeigen, die effektive Begleitung des Strafverfahrens und bei der sog. Rückgewinnungshilfe, die dazu dient, Vermögenswerte zurückzuerlangen. 

Eine besondere Fachkompetenz besteht im Zusammenhang mit Ermittlungen des Zolls, auch und insbesondere bei Unternehmen der Bauwirtschaft.


Dabei verteidigte Rechtsanwalt Peter Suminski seine Mandanten bei einer Vielzahl von Verfahren, so z.B. des Hauptzollamtes Bielefeld, mit den Standorten Bielefeld und Paderborn Mönkeloh, des Zollfahndungsamtes Hannover, des Zollamtes Lemgo, des Zollamtes Anröchte, bis zum Hauptzollamt Potsdam. Dazu gehören insbesondere Verfahren im Zusammenhang mit der Zahlung von SOKA-BAU-Beiträgen, Mindestlohns, Tariflohns, Schwarzarbeit sowie Beschäftigung von Scheinselbstständigen, Soloselbstständigen und Ausländern ohne eine Arbeitserlaubnis. 

Die besondere Expertise der Kanzlei im Technologiepark liegt vor allem in der engen Vernetzung und Zusammenarbeit mit hochspezialisierten Insolvenzrechtlern und Steuerberatern, dabei auch auf dem Gebiet des polnischen Steuerrechts und Arbeitsrechts.

Hierdurch stellen wir eine qualitativ hochwertige Beratung und Vertretung in materieller und strafprozessualer Hinsicht sicher.

Tätigkeitsschwerpunkte im WIRTSCHAFTSRECHT

Allgemeines Wirtschaftsstrafrecht

Zollstrafrecht

Baustrafrecht

Insolvenzstrafrecht

Steuerstrafrecht

Umweltstrafrecht

Wettbewerbsstrafrecht

Untreue und Betrug